Unser Verein

Satzung

 

S A T Z U N G

 

 

des Fördervereins

 

für schädelhirnverletzte

 

Menschen e. V.

 

 

Präambel

 

Zweck und Ziel des Vereins Förderverein für schädelhirnverletzte Menschen ist die Unterstützung von Menschen, die an einer erworbenen Hirnschädigung leiden. Der Verein möchte durch Unterstützung der Betroffenen dazu beitragen, dass diesen Leistungsangebote unterbreitet werden, die nicht in allen Fällen von anderen Leistungsträgern (z. B. Krankenkassen) gefördert werden, damit die Betroffenen teilhaben können am allgemein-gesellschaftlichen kulturellen, sozialen und sportlichen Leben im Rahmen der Freizeitgestaltung.

 

 

§ 1

 

Name, Sitz, Geschäftsjahr

 

1.      Der Verein führt den Namen Förderverein für schädelhirnverletzte Menschen e. V.

2.      Er hat seinen Sitz in 25821 Breklum, Süderweg 16, und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

3.       Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

 

§ 2

 

Ziele und Aufgaben des Vereins

 

1.      Ziel ist es, Menschen mit erworbener Hirnschädigung zu unterstützen.

2.      Der Verein erreicht seine Ziele insbesondere durch

-          Information der Öffentlichkeit

-          Unterstützung von Menschen mit erworbener Hirnschädigung  (z. B. Finanzierung und/oder Begleitung von Therapien, Freizeiten, Orientierungs-/Ausflugsfahrten; Anschaffung von Hilfs- und/oder Freizeit-/Sportgeräten, die nicht anderweitig oder unzureichend gefördert werden)

 

 

§ 3

 

Steuerbegünstigung

 

1.      Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2.      Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

3.      Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins dem Bundesverband für Schädel-Hirnverletzte Patienten im Wachkoma in 92224 Amberg mit der Auflage zu, es entsprechend der bisherigen Ziele und Aufgaben ausschließlich und unmittelbar gemäß § 2 zu verwenden.

 

 

§ 4

 

Mitgliedschaft

 

1.      Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.

2.      Die Mitgliedschaft wird erworben durch Aushändigung einer Mitgliedskarte.

3.      Die Mitgliedschaft endet

a.       durch schriftliche Austrittserklärung mit einer Frist von 3 Monaten, gerichtet an ein Vorstandsmitglied; sie ist zum Schluss eines Kalenderjahres möglich.

b.      durch Ausschluss aus dem Verein

4.       Ein Mitglied, das in erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich gegenüber dem Mitglied zu begründen. Es kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang schriftlich Berufung beim Vorstand einlegen. Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung. Macht das Mitglied vom Recht der Berufung innerhalb der Frist keinen Gebrauch, unterwirft es sich dem Ausschließungsbeschluss.

 

 

§ 5

 

Mitgliedsbeiträge

 

Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 1. Januar eines Jahres im voraus fällig. Über die Höhe des Jahresbeitrags entscheidet die Mitgliederversammlung. Sie kann den Beitrag für Schüler, Studenten und Schwerbehinderte bis zu 50 % ermäßigen.

 

§ 6

 

Organe

 

Die Organe des Vereins sind:

 

1.      die Mitgliederversammlung

 

2.      der Vorstand

 

 

§ 7

 

Der Vorstand

 

1.      Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.

2.      Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten.

3.      Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds.

4.      Der Vorstand soll in der Regel vierteljährlich tagen. Die Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren und von 2 Mitgliedern des Vorstandes zu unterzeichnen.

 

§ 8

 

Die Mitgliederversammlung

 

1.      Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom 1. Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 4 Wochen durch persönliche Einladung mittels Brief einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.



2.      Die Mitgliederversammlung stellt die Richtlinien für die Arbeit des Vereins auf und entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:

a.       Wahl und Abwahl des Vorstandes

b.      Beratung über den Stand und die Planung der Arbeit

c.       Genehmigung des vom Vorstand vorgelegten Wirtschafts- und Investitionsplanes

d.      Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung

e.       Beschlüsse über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung

f.       Beschlüsse über die Berufung eines Mitglieds gegen seinen Ausschluss durch den Vorstand

3.      Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens 25 % der Mitglieder sie unter Angabe von Gründen verlangen. Sie muss längstens fünf Wochen nach Eingang des Antrags auf schriftliche Berufung tagen.

4.      Die Mitgliederversammlung trifft ihre Beschlüsse mit Stimmenmehrheit.

5.      Über die Beschlüsse und - soweit zum Verständnis über deren Zustandekommen erforderlich, auch über den wesentlichen Verlauf der Verhandlung - ist eine Niederschrift zu fertigen.

 

 

§ 9

 

Satzungsänderungen und Auflösung

 

1.      Über Satzungsänderungen, die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung entscheidet die Mitgliederversammlung. Vorschläge zu Satzungsänderungen, Zweckänderungen und zur Auflösung sind den stimmberechtigten Mitgliedern bis spätestens einen Monat vor der Sitzung der Mitgliederversammlung zuzuleiten. Für die Beschlussfassung ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.

2.      Änderungen oder Ergänzungen der Satzung, die von der zuständigen Registerbehörde oder vom Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und bedürfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern spätestens mit der nächsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.

 

 

 

Ort, Datum, Unterschriften

Postanschrift:

Förderverein für schädelhirnverletzte Menschen e. V.

Carsten-Andreas Lorenzen

Breklumer Koog 5b
25821 Struckum

 

Telefon: +49 4671 931211

Fax:       +49 4671 933417

 

Bankverbindung:

IBAN: DE07 2176 3542 0002 7596 67

BIC: GENODEF1BDS

VR Bank Nord eG

 

 

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